Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Gemäß ƒ35 a Abs.2 S. 2 EStG können nun Handwerkerrechnungen auch bei selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen steuerlich geltend gemacht werden.
Steuerlich absetzbar sind nur die Arbeitskosten, also alle Ausgaben für Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten. 20 % der Arbeitskosten zahlt der Staat für Sie. Der Steuerbonus beträgt 20 % von maximal 6.000 € pro Jahr (einschließlich Umsatzsteuer). Der so errechnete Betrag wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Das bedeutet: Sie bekommen tatsächlich 20 % der Arbeitskosten vom Staat zurück. Das unterscheidet den Steuerbonus nach § 35a EStG von anderen Abzugsbeträgen, die nur das zu versteuernde Einkommen senken.